07. Apr

Kantor Jörg Reddin

Sonntag, 07.April 2024, 12:00 Uhr
Johann-Sebastian-Bach-Kirche

Orgelführung

Die Orgel, sie wird auch die „Königin der Instrumente“ genannt. Jemand öffnet mithilfe einer Taste oder eines Pedals ein Ventil, so dass ein Luftstrom, erzeugt von einem Motor (oder früher von einem Blasebalg), durch die Pfeife wandern kann und diese ertönen lässt. Als Erfinder der Orgel gilt ein gewisser Ktesibios aus Alexandrien. Dieser ließ wohl zuerst seine Gattin Thais auf dieser „Maschine“ spielen, was bedeutet, dass der erste Organist der Weltgeschichte eine Frau war.  

Im 16. Jahrhundert setzte die Blütezeit des Orgelbaus ein. Diese fand im 17. und 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt.   

Die beeindruckende Barockorgel in der Johann-Sebastian-Bach-Kirche wurde 1703 vom Mühlhäuser Orgelbaumeister Johann Friedrich Wender erbaut. Der erste Organist an dem neuen Instrument war der junge Johann Sebastian Bach. Während der Orgelführung werden Register erklingen, die der berühmte Komponist vor mehr als 300 Jahren selbst gehört hat. Spannend ist der Blick in das komplexe Innere der Orgel mit ihren mehr als 1.200 Pfeifen. 

Sie hören während der Führung die barocke Wenderorgel und die romantische Steinmeyerorgel im Inneren der Johann-Sebastian-Bach-Kirche und erkunden so einst den Arbeitsplatz von Johann Sebastian Bach. Ihre zahllosen klanglichen Möglichkeiten können bis heute Gefühlswelten aus der Tiefe der menschlichen Seele emporholen, sei es auf meditative, feierliche, verzweifelte, dankbare oder gar ekstasische Art und Weise. 

2017 hat die UNESCO die Orgelmusik und den Orgelbau als Immaterielles Kulturerbe anerkannt. 

Weitere Informationen

Wir empfehlen das Tragen von festem Schuhwerk. Die Veranstaltung ist nicht barrierefrei.

Dauer

ca. 1 Stunde

Ticketpreise

Die Tickets sind in der stationären Vorverkaufsstelle Tourist-Information Arnstadt verfügbar oder besuchen sie unseren Online-Ticketshop und kaufen Sie Ihre Tickets bequem von zu Hause aus.

7,00 €

Ermäßigung erhalten:
Schüler, Studierende, Schwerbeschädigte und Begleitpersonen (Ausweis „B“), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage eines entsprechenden gültigen Nachweises.